Unterricht - Kosten:

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Hier nun meine Konditinen im Detail:

Unterricht findet in der Regel 1x wöchentlich zu je 30 oder 45 Minuten statt.

Das Unterrichtshonorar ist als Monatspauschale in 12 gleichen Teilen monatlich im Voraus zu entrichten.
Der Berechnung sind 38 Schulwochen pro Schuljahr zu Grunde gelegt.
Maßgebend ist die aktuell gültige Gebührenordnung.

Auch stündliche Bezahlung ist möglich und sinnvoll, wenn bspw. der Unterricht nicht in regelmäßigen Abständen stattfinden kann.

An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen findet kein Unterricht statt.
Erscheint der/die Schüler/in nicht zum Unterricht, besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde. Bei Ausfall zu Lasten der Lehrkraft, abgesehen vom Krankheitsfall, muss die ausgefallene Stunde nachgeholt werden. Sollten mehr als 3 Unterrichtsstunden im Quartal ausfallen, werden nach der 3. Fehlstunde alle weiteren Ausfallstunden rückvergütet.



An vielen Musikschulen ist es üblich, dass die Schüler ihre Verträge jeweils nur zum Ende eines Halb-/Schuljahres kündigen können. Bei mir müssen Sie keine langfristige Bindung eingehen, denn in der heutigen Zeit kann sich leider die finanzielle Situation schlagartig ändern und auch Interessen müssen nicht zwingend beständig bleiben. Meine Verträge sind mit einer Frist von 6 Wochen kündbar.

Eine kostenfreie und unverbindliche Schnupperstunde ist jederzeit möglich.


Siehe auch zum Thema:
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